Geschäftsbedingungen Garage

Die Fahrradgarage ist ein Angebot für Kunden (euch), die sichere, saubere und trockene Stellplätze wünschen. Daher bitten wir euch, folgende Regeln bzw. Verpflichtungen einzuhalten.

Lesbarkeit: Unser Angebot steht allen natürlichen und juristischen Personen  zur Verfügung – ohne Diskrimierung nach Geschlecht, Religion oder Herkunft. Zur einfacheren Lesbarkeit der nachfolgenden Bedingung  bleiben wir bei der männlichen Form der Ansprache. Bitte um Verständnis.

Unser Angebot „Fahrradgarage“ sowie „Garage Storage Plus“ (beides im folgenden Garage genannt) umfasst Platz zum Abstellen von Fahrrädern bzw. Sportgeräten und etwaigem Zubehör in einem zugewiesenen Bereich in versperrten Räumlichkeiten.

Dies wird durch einen Einstellvertrag geregelt. Der Einstellvertrag unterliegt nicht dem Mietrechtsgesetz.

Geltungsbereich: Die mit diesem Angebot zusammenhängenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen euch (den Benutzern bzw. Kunden) und uns (dem Betreiber bzw. Anbieter). Ihr haftet gleichzeitig auch für andere Personen bzw. auch für deren Verhalten bei der Nutzung unseres Angebotes.

Wir erlauben uns diese Regeln/Bedingungen zu erweitern bzw. zu ändern, daher sind diese immer hier einsichtig.

Es gelten die zum Vertragsabschluss maßgeblichen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Nachfolgend findet ihr unsere Regeln zur Nutzung sowie unsere Service- und Geschäftsbedingungen für Fahrradgarage und Garage Storage Plus

  1. Ihr habt das Recht verkehrs- und betriebssichere Fahrräder innerhalb der vorhergesehenen und zugewiesenen Einstellmöglichkeiten abzustellen:
    1. Je „Einstellplatz“ darf nur ein Fahrrad abgestellt bzw.
    2. je „Garage Plus Platz“ der zugewiesene Platz benutzt werden.
    3. Die Plätze dienen ausschließlich der Abstellung von Fahrrädern bzw. Zubehör.
  2. Ihr verpflichtet euch:
    1. Entweder: Eure Fahrräder nur auf dem euch zugewiesenen Stellplatz, ggf. in die Halterung der Fahrradabstellanlage, ordnungsgemäß abzustellen und zusätzlich mit einem Fahrradschloss zu sichern, sodass dieses nicht durch Dritte von der Abstellanlage entfernt werden kann.
    2. Oder: euren zugewiesenen Garagenbereich zu benutzen und ggf. ordnungsgemäss zu versperren.
    3. Andere Fahrzeuge bzw. Gegenstände anderer Kunden nicht zu bewegen bzw. zu benutzen.
    4. Sollte mal was passieren, dann bitten wir euch sofort Kontakt mit uns auszunehmen bzw. den Schaden aufzuzeichnen (insbesondere Handyfotos eignen sich hervorragend).
    5. Die Fahrradgarage und ihre Einrichtungen schonend und sachgemäß zu behandeln und nicht zu verschmutzen.
    6. Den Einlass von nicht berechtigten Personen zu verhindern. (Nachfolgende Benutzer dürfen die Eingangstür separat entsperren.)
    7. Die Zugangstüre zuverlässig zu verschließen. Dies gilt auch während eures Auftenthaltes (Manipulation) in der Garage.
    8. Bei Problemen oder Mängeln uns sofort zu verständigen.
  3. Unser Angebot schließt derzeit Bewachung oder Versicherungsschutz aus.
  4. Wir haften nicht für Diebstahl oder Beschädigungen an euren Fahrräder, die durch euch oder andere (Dritte) verursacht wurden.
  5. Bitte lasst andere Personen, die nicht Kunden der Garage sind, nicht in die Garage. Ein Eintritt für Unbefugte ist verboten.
  6. Ihr (also Eltern und Aufsichtspersonen) haftet für Angehörige und Tiere.
  7. Wir empfehlen euch Gegenstände wie Satteltaschen und alles weitere bewegliche Zubehör zu entfernen. Wir übernehmen keine Haftung.
  8. Vertragswidrig abgestellte Fahrräder oder Fahrräder, die Dritte behindern, können von uns auf eure Kosten entfernt und ggf. entsorgt werden. Neben der Einstellgebühr stehen uns die Verbringungs- oder Entsorgungskosten zu.
  9. Bitte beachtet folgende Verbote:
    1. Das Rauchen, sowie die Verwendung von offenem Feuer und Licht.
    2. Die Weitergabe des von uns an euch ausgehändigten persönlichen Zutrittscode(s) oder das Verschaffen des Zutritts Dritter zur Fahrradgarage auf andere Weise (insbesondere Schlüsselkopie).
    3. Die Lagerung von anderen Gegenständen – insbesondere Fahrradanhänger oder gefährliche Gegenstände.
    4. Das Abstellen des Fahrrades im Gangbereich – vor allem vor dem Ein-und Ausgang und im Bewegungsbereich der Zugangstür(en).
    5. Das Verteilen und Anbringen von Flugzettel bzw. Plakaten.
  10. Ihr nehmt zur Kenntnis, dass zu eurem Schutz bzw. zum Schutz euer Gegenstände (Diebstahl bzw. Vandalismus) der Zugangsbereich und der Innenraum der Fahrradgarage mittels elektronischer Mittel ständig überwacht wird (insbesondere Bewegungssnsoren, Videoüberwachung, u.dgl.).
  11. Alle in der Garage von uns zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenstände bleibt in unserem Eigentum.
  12. Wir behalten uns das Recht vor, Fahrräder in dringenden Fällen aus der Garage zu entfernen.
  13. Es gilt österreichisches Recht, sowie die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes unseres Firmenstandortes als vereinbart.
  14. Bitte beachtet die besonderen Bedingungen für E-Bikes und Ladestationen:
    1. Es dürfen nur TÜV-geprüfte Ladegeräte in der Garage verwendet und gelagert werden.
    2. Die Ladestation darf ausschließlich für das E-Bike, für das der Einstellungsvertrag abgeschlossen wurde, verwendet werden.
    3. Der Strom steht nur partiell zwischen 5:00 und 20:00 Uhr zur Verfügung. In der übrigen Zeit wird die Stromzufuhr deaktiviert.
  15. Wir behalten uns bei Zahlungsverzug ein Rückbehaltungsrecht zur Sicherung unserer Forderungen vor. Dieses beinhaltet auch euren Ausschluss  von der Fahrradgarage durch Sperren der Zugänge bzw. die Entfernung des Fahrrads aus der Fahrradgarage und Verwahrung an einem anderen Ort bis zur Bezahlung der ausständigen Gebühren. Etwaige hierdurch entstehenden Kosten werden euch weiterverrechnet.
  16. Gemäß §8 Abs. 1 Z 2 und §9 Abs. 1 Z 6 des Datenschutzgesetzes stimmt ihr zu, dass wir zum Zwecke der rationellen Abwicklung personenbezogene Daten automationsunterstützt verarbeiten dürfen.
  17. Aus weiteren wichtigen Gründen (insbesondere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen) können wir eine Sperre der Garage veranlassen. Diese Sperre berechtigt nicht zur Entgeltminderung. Sperren werden gesondert bzw. auf dem schwarzen Brett verlautbart.

Wir werden besondere Verlautbarungen „am schwarzen Brett“ (bzw. an der Innenseite der Eingangstür) zur Verfügung stellen bzw. fristgerecht auf besondere Ereignisse hinweisen.

Wir werden euch eine Rufnummer bekannt geben, die Ihr gerne in besonderen Situationen kontaktieren könnt, um auf Gefahren oder Probleme hinweisen könnt.

Wir wünschen uns glückliche Kunden. Daher bitten wir dich, dich freundlich über uns und unser Angebot äußern.