Geschäftsbedingungen für Services & Reparaturen

Service- und Lieferbedingungen für Reparaturen und Services

Erdbergstraße 22
1030 Wien
office@huberista.com

Stand: Jänner 2023

Es gelten die Bestimmungen des österreichische Konsumentenschutzgesetzes.

Auftragsannahme:

Wir nehmen deinen Auftrag offline in unserem Geschäft entgegen. Dafür benötigen wir gegebenenfalls folgende Kontaktdaten: Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail. Bei Serviceaufträgen bitten wir dich um ein vollständiges Bild des/der uns übergebenen Fahrrades/Teile, vor allem Information über allfällige Vorschäden, die wir im Auftrag gemeinsam vermerken.

Wir bitten auch um Verständnis, dass wir von dir gewünschte Services/Dienstleitungen/Reparaturen ohne Angabe von Gründen ablehnen dürfen.

Datenschutz: (siehe gesondert:)

Wir werden deine Daten ausschließlich für den Auftrag verwenden und nehmen Datensicherheit sowie Datenschutz ernst. Nach Abschluss des Auftrags werden deine Daten im Rahmen der gesetzlichen Buchhaltungs- und Aufbewahrungspflichten gespeichert.

Kostenvoranschläge:

Für schriftliche Kostenvoranschläge verrechnen wir einen Betrag der regelmässig neu festgesetzt wird (Derzeit mind. €49,-). Alle anderen (auch mündlichen) Kostenschätzungen sind stets unverbindlich und freibleibend. Das gilt für alle Angebote und Preisinformationen – sowohl im Shop als auch in der mündlichen Kommunikation. Festpreise unterliegen sowieso der Preisauszeichnungspflicht.

Termine und Fristen:

Wir bemühen uns, deinen Auftrag zeitnah abzuwickeln. Termine und Fristen sind aber nur dann verbindlich, wenn sie im Auftrag ausdrücklich vereinbart werden. Für einen Terminverzug wegen verspäteter Zulieferung können wir keinesfalls die Haftung übernehmen.

Gewährleistung:

Fabrikneues Material: Neben der Herstellergarantie gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Services und gebrauchtes Material: Deine Zufriedenheit mit unserem Service steht an vorderster Stelle, und deshalb geben wir auf alle Servicearbeiten und von uns verkaufte Gebrauchtteile eine Gewährleistung von 6 Monaten ab Übergabe an dich.

Unsere Gewährleistung setzt voraus, dass du jede Beanstandung unverzüglich nach dem Auftreten bei uns meldest (Rügepflicht). Deine Rüge kann formlos sein und wird von uns protokolliert.

Keine Gewährleistung übernehmen wir für:

  • verspätet gerügte Mängel
  • ungerügte Mängel
  • Mängel aufgrund nicht offengelegter Vorschäden
  • üblichen Verschleiß
  • Mängel aufgrund nicht bestimmungsgemäßer Verwendung.

Ausschluss der Gewährleistung bei riskanter Reparatur:

Wenn dein Auftrag ausdrücklich den Vermerk “auf eigenes Risiko” enthält, so können wir keine Gewährleistung für Mängel übernehmen, die im Zuge dieser Risikoreparatur entstehen. Wir werden dich jedenfalls vor Auftragserteilung über die Risiken aufklären. Schadenersatz ist bei Risikoreparaturen ebenfalls im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Abrechnung und Zahlung:

Wir bitten dich, die Rechnung bei Übergabe im Geschäft in bar zu bezahlen.

Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung behalten wir uns das Eigentum an den Lieferungen vor.

Lagergebühren und Verwertung bei Nichtabholung:

Bei Nichtabholung zum abgestimmten Zeitpunkt sind wir berechtigt, dir eine Lagergebühr in Höhe von EUR 10,- pro begonnener Woche in Rechnung zu stellen, die aliquote Raum- und Versicherungskosten abdecken soll. Diese Lagergebühr erheben wir mit Beginn der 3. Woche nachdem du von uns informiert worden bist, dass dein Fahrrad/deine Fahrradteile zur Abholung bereit stehen.
Außerdem ermächtigst du uns, dein/deine trotz Nachricht nicht abgeholtes/n Fahrrad/Teile frühestens 365 Tage nach Fertigstellung nach unserem freien Ermessen zu verwerten und den Verwertungserlös gegen die Rechnung und/oder die bis dahin aufgelaufene Lagergebühr aufzurechnen. Eine allenfalls nach Verwertung und Aufrechnung bestehende Gutschrift zu deinen Gunsten überweisen wir dir unverzinst nach Bekanntgabe einer Kontoverbindung.
Achtung: Auch wenn du keine Information zur Fertigstelltung von uns bekommen hast – zb. weil sich deine Telefonnummer geändert hast, oder unsere Nachricht nicht angekommen sein sollten – gelten die oben genannten Bedingungen. Wir gehen davon aus, dass du nach längstens 3 Wochen ein vitales Interesse an der Fertigstellung deines Auftrages hast. Daher würdest du dich bei uns melden.

Erfüllungsort ist 1030 Wien, Erdbergstraße 22.

Gerichtsstand ist Firmengerichtsstand der CHHUBER bicycles GmbH.

Besonderheiten COBOC Speekit (welche  durch Nutzung dieses Bauteils Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen euch, uns und der Firma COBOC werden)

Das Speed Kit

Das Speed Kit ist ein Tuning Bauteil für Coboc Elektrofahrräder, welches die bauartbedingte elektrische Tretkraftunterstützung auf Geschwindigkeiten von mehr als 25km/h erhöht. Zudem kann die Leistung und das Drehmoment des Motors erhöht werden. Das Speed Kit wird anstelle des originalen Einsatzes in das Oberrohr eines Coboc Elektrofahrrads eingebaut. Durch diese Änderung der Bauart werden Parameter des Fahrzeugs geändert und somit die Leistung und die maximale Geschwindigkeit, bei der die elektrische Tretkraftunterstützung wirkt, erhöht. Im Vergleich zum originalen Oberrohreinsatz unterscheidet sich das Speed Kit durch die rote Platine und den Schriftzug „Speed Kit“ oder „Power Kit“. Ein Rückbau auf den Originalzustand ist jederzeit möglich.

Sicherheitshinweise

Durch den Einbau des Speed Kit kann die Leistung, das Drehmoment und die möglichen Geschwindigkeiten des Fahrzeugs stark erhöht werden. Dies kann z.B. zu ungewohntem Wegrutschen des Hinterrads und zu erhöhten Bremswegen führen. Im Vergleich zum serienmäßigen Elektrofahrrad ist ein höheres Fahrkönnen und höhere Konzentration notwendig. Es wird dringend empfohlen, sich vorsichtig an die neuen Fahreigenschaften des Fahrzeugs zu gewöhnen.

Durch die erhöhte Leistung und Geschwindigkeit muss sichergestellt werden, dass Bremsen, Reifen oder andere Fahrzeugteile den erhöhten Anforderungen entsprechen. Die technische Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung im Sinne des § 19 StVZO stellt sicher, dass die Anforderungen erfüllt sind.

Gesetzliche Bestimmungen

Nach der EU Richtlinie 2002/24/EG fallen Pedelecs, die bauartbedingt eine Tretunterstützung bis 25km/h und eine Motor-Dauerleistung bis 250 Watt haben, unter die selben EU-Regelungen wie normale Fahrräder. Fahrräder mit Trethilfe, die auch oberhalb von 25km/h wirkt, und/oder einer höheren Motorleistung sind im Sinne der EU Richtlinie 2002/24/EG Kleinkrafträder niedriger Leistung. Diese bedürfen einer Typengenehmigung und es herrscht Helm- und Versicherungspflicht.

Durch den Einbau des Speed Kit in ein Coboc Pedelec, welches bauartbedingt mit einer elektrischen Tretkraftunterstützung bis maximal 25km/h und mit einer Motor-Dauerleistung bis 250 Watt ausgeliefert wurde, fällt dieses Fahrzeug unter die EU Richtlinie 2002/24/EG und es ist in Deutschland eine Typenprüfung und -genehmigung notwendig. Der Erhalt einer entsprechenden Betriebserlaubnis erfordert die technische Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung im Sinne des § 19 StVZO. Diese Abnahme ist vom Kunden auf eigene Verantwortung und auf eigene Rechnung zu organisieren. Eine Tauglichkeit zur Abnahme durch eine amtlich anerkannte Prüfeinrichtung im Sinne des § 19 StVZO ist nicht vereinbart. Ohne Betriebserlaubnis darf das veränderte Fahrzeug in Deutschland nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.
Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr in Deutschland ohne Betriebserlaubnis gem. § 3 Pflichtversicherungsgesetz führt dazu, dass die Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht zur Leistung verpflichtet ist. Der Betrieb eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr ohne ausreichenden Versicherungsschutz in Deutschland stellt eine Straftat dar.

Coboc übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle oder Schäden, die durch ein Fahrzeug mit einer auch über 25 km/h wirkenden Tretkraftunterstützung und/oder einer Motor-Dauerleistung über 250 Watt eintreten, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Coboc GmbH & Co. KG zurückzuführen oder betreffen Leib, Leben und Gesundheit.

Gewährleistung und Garantie

Die Coboc GmbH & Co. KG gewährt auf das Speed Kit die gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten auf alle Material- und Herstellungsfehler. Diese Sachmängelhaftung erstreckt sich auf Mängel, welche schon vor dem Kauf vorhanden waren. Zur Inanspruchnahme von Gewährleistungsrechten muss das betroffene Produkt zu Coboc (Heidelberg, Deutschland) zurückgebracht werden.

Die Leistungs- und Geschwindigkeitssteigerung durch das Speed Kit belastet Motor, Motorsteuerung und Akkupack des Fahrzeugs stärker als im Serienzustand. Aus diesem Grund entfallen die Garantieansprüche für diese Komponenten gegenüber Coboc. Zudem können die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer entfallen.