Bikeleasing – Finanzierung für Diensträder

Das/ihr Unternehmen stellt interessierten Mitarbeitern zu attraktiven Bedingungen ein alltagstaugliches „Dienstfahrrad“ zur Verfügung, das sowohl dienstlich als auch privat genutzt werden kann. Durch die Steuerreform vom 1.1.2020 wurde der Steuervorteil des E-Pkw auch dem Elektrofahrrad gewährt. So ist das Dienst-Fahrrad und Dienst-E-Bike nun klar vorsteuerabzugsfähig, und auch die Privatnutzung ist vom Sachbezug befreit.

https://www.wko.at/branchen/handel/elektrofahrraeder-steuer.html